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  • Angaben über die Person des Überlassers und des Erwerbers,
  • Angaben über die Waffen,
  • Lieferanschrift.

Es können weitere Unterlagen/Nachweise erfroderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

ACHTUNG:
Die Waffenbehörde kann die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen, wenn die zuständige Behörde des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat (Einfuhrerlaubnis).

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