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  • Industrie- und Handelskammer-Unterrichtung beziehungsweise Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf,
  • Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin.

Wird die Anzeige (gemäß §14 Gewerbeordnung)  persönlich erstattet, muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei einer Anzeige durch einen Bevollmächtigten, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

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