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§ 62 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG),
§ 26 Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS),
§ 5 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - WasG SH).