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Welche Qualifikation müssen Verwaltungskräfte erfüllen, damit diese finanziert werden?
Das KiTaG stellt keine direkten Anforderungen an die Qualifikation der Verwaltungskräfte.
Für die Finanzierung werden diese nach § 37 Abs. 2 Nr. 2 KiTaG gleichbehandelt wie Gruppenleitungen (Erzieher*in, …) sodass die Verwaltungskräfte mit Entgeltgruppe S8a Stufe 4 finanziert werden.