Haupt- und Finanzausschuss
Zusammensetzung
Der Haupt- und Finanzausschuss setzt sich aus 17 Kreistagsabgeordneten und – ohne Stimmrecht – dem Landrat zusammen.
Aufgaben
Der Haupt- und Finanzausschuss koordiniert die Arbeit der Fachausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der vom Landrat geleiteten Kreisverwaltung.
Im Aufgabenbereich des Haupt- und Finanzausschusses liegt es außerdem, die Beschlüsse des Kreistags über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen und die vom Kreistag zu beschließenden Grundsätze für das Personalwesen vorzubereiten, das zu beschließende Berichtswesen zu entwickeln, dieses bei der Kontrolle der Kreisverwaltung anzuwenden und auf die Einheitlichkeit der Arbeit der Ausschüsse hinzuwirken.
Des Weiteren obliegen dem Haupt- und Finanzausschuss das Finanz-, Haushalts- und Steuerwesen, die Prüfung der Jahresrechnung sowie die Aufgaben des Polizeibeirats.
Hinzu kommen Budgets und Kennzahlen der fachbereichsübergreifenden und fachbereichsfreien Verwaltungsbereiche, soweit diese nicht einem anderen Ausschuss zugeordnet werden.