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Jugendhilfeausschuss

Zusammensetzung

Der Jugendhilfeausschuss weist eine besondere Zusammensetzung im Vergleich zu den anderen Fachausschüssen auf.

Insgesamt besteht er aus 14 Personen, die sich wie folgt auszeichnen:

-          6 Kreistagsabgeordnete oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

-          2 Mitglieder, die auf gemeinsamen Vorschlag der anerkannten Jugendverbände gewählt werden,

-          2 Mitglieder, die auf gemeinsamen Vorschlag der freien Wohlfahrtsverbände gewählt werden.

Darüber hinaus gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

-          1 Mitglied, das die Belange von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund wahrnimmt.
           Dieses Mitglied wird durch den Kreistag bestimmt.

-          1 Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung für Kindertageseinrichtungen,

-          1 Mitglied, das als erfahrener Vertreter die Jugendarbeit des dänischen Hauptkreises (SdU/hovedskreds)
           Schleswig-Flensburg vertritt. Dieses Mitglied wird durch den Kreistag bestimmt,

-          und die Fachbereichsleitung Jugend und Familie.

Aufgaben

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
Zum Aufgabengebiet des Jugendhilfeausschusses gehört zudem die Jugendhilfeplanung und die Förderung der freien Jugendhilfe.

Der Jugendhilfeausschuss kann für die Förderung der freien Jugendhilfe Zuschussrichtlinien aufstellen, die des Beschlusses des Kreistages bedürfen.
Im Rahmen dieser Richtlinien beschließt er über die Förderanträge.


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