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  • Für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.1 GebOSt),
  • für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.2 GebOSt),
  • Für die Fahrlehrerprüfung werden Gebühren gemäß Nr. 301.1 bis 301.3 GebOSt erhoben, zum Beispiel:
    • Klasse A: 481,00 Euro,
    • Klasse BE: 798,40 Euro (einschließlich Lehrproben),
    • Klassen CE und DE: je 532,00 Euro.
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