Apostillen & Legalisation
Was sind Apostillen & Legalisationen?
Es handelt sich um die Beglaubigung der Unterschrift und des Siegels der zuständigen Behörden. Man braucht es, wenn man deutsche Urkunden im Ausland verwenden möchte.
Wohin muss man sich wenden?
Man muss sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die für die Behörde zuständig ist, die die Urkunde ausgestellt hat. Wenn zum Beispiel das Standesamt Schleswig eine Geburtsurkunde ausgestellt hat, dann ist die Standesamtsaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg für die Beglaubigung der Urkunde zuständig.
Wie kann ich mich an den Kreis Schleswig-Flensburg wenden?
Sie können sich an die Ämter wenden. Wenn Sie dort eine Apostille beantragen, dann nehmen die Ämter Kontakt mit dem Kreis auf. Es gibt auch einen Vordruck auf der Kreis-Homepage. Diesen können Sie einfach ausfüllen und mit der Original-Urkunde an die Kreisverwaltung senden.
Worauf muss ich achten?
Für Urkunden, die die Stadt Flensburg ausgestellt hat, ist nur die Stadt Flensburg zuständig. Wenn Sie zum Beispiel in Flensburg geboren sind und die Stadt Flensburg die Urkunde ausgestellt hat, kann nur die Stadt Flensburg die Apostille ausstellen.
Wo finde ich einen Antragsvordruck?
Hier können Sie den Antrag als ausfüllbares PDF herunterladen.