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Die Erlaubnis berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung »Heilpraktikerin/Heilpraktiker« zu führen. Die sektoralen Erlaubnisse berechtigen jeweils nur auf dem beschränkten Gebiet die Heilkunde auszuüben.
Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

In Schleswig-Holstein werden derzeit folgende Berufsbezeichnungen vergeben:

  • Heilpraktiker/in,
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie.
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