Die Erlaubnis berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung »Heilpraktikerin/Heilpraktiker« zu führen. Die sektoralen Erlaubnisse berechtigen jeweils nur auf dem beschränkten Gebiet die Heilkunde auszuüben.
Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
In Schleswig-Holstein werden derzeit folgende Berufsbezeichnungen vergeben:
- Heilpraktiker/in,
- Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder
- Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie.