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Sprach-Café im Kreis Schleswig-Flensburg: Ein Treffpunkt für Integration

Der Kreistag hat am 11. Dezember im Grundsatz die Förderung eines Sprach-Cafés für eine Pilotphase von einem Jahr (01.07.2025 – 30.06.2026) beschlossen

Aktuell leben 3.075 Geflüchtete im Kreisgebiet, darunter 854 Personen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 1.526 Personen im SGB-II-Leistungsbezug. Hinzu kommen 1.405 Menschen aus der Ukraine, von denen 971 ebenfalls Leistungen nach SGB II beziehen. Viele von ihnen haben bereits Zugang zum Arbeitsmarkt, doch die Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingt nur unzureichend. Ein Hauptgrund dafür sind fehlende Sprachkenntnisse auf A2/B1-Niveau, die eine nachhaltige Beschäftigung und eigenständige Lebensführung erschweren.

Die bestehende Infrastruktur zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration wird bereits durch zusätzliche Mittel gestärkt, doch die Flexibilität und Verfügbarkeit von Sprachkursen – insbesondere durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – sind begrenzt. Unterschiedliche Regelungen für den Zugang zu Kursen und lange Wartezeiten auf Folgeangebote führen häufig dazu, dass Sprachkenntnisse nicht ausgebaut oder erhalten werden können.

Das Sprach-Café soll diese Lücke verkleinern und als niedrigschwelliges Angebot eine Brücke zwischen Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration schaffen.

Ziele des Sprach-Cafés

Das Ziel des Sprach-Cafés ist es, Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten gezielt Sprachtraining und berufliche Orientierung zu bieten. Dabei wird besonderer Wert auf praktische Ansätze gelegt:

  • Erhalt und Ausbau von Sprachkenntnissen für Personen, die offizielle Sprachkurse abgeschlossen haben oder eigenständig Sprachkenntnisse aufgebaut haben.
  • Berufsbezogene Sprachförderung für Menschen, die bereits in Beschäftigung oder Praktika stehen.
  • Grundwissen über den Arbeitsmarkt vermitteln und eine engere Vernetzung mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern fördern.
  • Verzahnung bestehender Angebote verschiedener Institutionen, um Ressourcen effizient zu nutzen.
  • Niedrigschwellige Begegnung mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch gemeinsame Veranstaltungen und Vernetzungsangebote.

Das Sprach-Café soll als Begegnungs- und Vernetzungsort dienen, um Geflüchteten die Möglichkeit zu geben, ihre Sprachkenntnisse im Alltag anzuwenden und gleichzeitig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von bis zu 150.000 € werden mit Sperrvermerk in den entsprechenden Haushaltsjahren eingeplant. Das bedeutet, dass die Ausgabe für das Projekt zwar vorgemerkt wird, jedoch erst nach Vorliegen und Beschluss eines konkreten Konzepts getätigt werden darf. Der Arbeits- und Sozialausschuss kann den Sperrvermerk aufheben und die Mittel freigeben, sobald alternative Fördermöglichkeiten und eine Ausweitung der institutionellen Förderung durch die Verwaltung geprüft und ein konkretes Konzept vorgelegt wurde.

11.12.2024 
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