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Anzeige nach §67 Arzneimittelgesetz
Der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln kann im Regelfall per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg bei der zuständigen Behörde erfolgen.
Das benötigte Formular finden Sie auf dieser Seite im Bereich Dokumente.
Für den Versandhandel über das Internet sind zusätzliche Bedingungen zu beachten.