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Rechtsgrundlage
1. Arzneimittelgesetz (AMG):
§ 43 AMG - Apothekenpflicht
§ 44 AMG - Ausnahme von der Apothekenpflicht
§ 50 AMG - Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
§ 51 AMG - Abgabe im Reisegewerbe
§ 64 AMG - Überwachung
§ 67 AMG - Anzeigepflicht
2. Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV)
3. Richtlinie für die Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (RLEAM)