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Rechtsgrundlage

1. Arzneimittelgesetz (AMG):

  • § 43 AMG - Apothekenpflicht
  • § 44 AMG - Ausnahme von der Apothekenpflicht
  • § 50 AMG - Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • § 51 AMG - Abgabe im Reisegewerbe
  • § 64 AMG - Überwachung
  • § 67 AMG - Anzeigepflicht

2. Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV)

3. Richtlinie für die Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (RLEAM)

4. Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV)

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