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Rechtsgrundlage

1. Arzneimittelgesetz (AMG):

  • § 43 AMG - Apothekenpflicht
  • § 44 AMG - Ausnahme von der Apothekenpflicht
  • § 50 AMG - Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • § 51 AMG - Abgabe im Reisegewerbe
  • § 64 AMG - Überwachung
  • § 67 AMG - Anzeigepflicht

2. Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV)

3. Richtlinie für die Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (RLEAM)

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