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Nebenbeschäftigung für Auszubildende

Auszubildende haben seit Sommer 2024 eine generelle Erlaubnis zur Ausübung einer Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden pro Woche.

Sollte dieser Zusatz auf Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel fehlen, wenden Sie sich an dias Migrationsmanagement.

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