Gemäß der Regelungen zur bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Schleswig-Holstein hat die Juleica eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes muss zur Verlängerung der Juleica an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen mit einem Umfang von insgesamt 8 Zeitstunden teilgenommen werden. Die Anerkennung einer Online-Fortbildung ist möglich, wenn diese im Gruppensetting mit fachlicher Begleitung durchgeführt wird. Reine Selbstlernkurse können in Schleswig-Holstein nicht anerkannt werden.
Detaillierte Infos und weitere Veranstaltungen zur Verlängerung sind auf der Homepage des Landesjugendringes SH unter https://www.ljrsh.de/service/juleica/ sowie überregional unter https://www.juleica-ausbildung.de/ zu finden.
Zudem wird einmal jährlich der zentrale Fortbildungstag in Kooperation mit der Stadt Flensburg angeboten. Dieser bietet die Möglichkeit, die Juleica innerhalb eines Tages durch die Teilnahme an einem Workshop direkt vor Ort zu verlängern. Eine Anmeldung ist unter https://fobi-nord.de/ möglich.
Ein Verlängerungsantrag muss spätestens 18 Monaten nach Ablauf der aktuellen Juleica unter https://juleica-antrag.de/ gestellt werden.