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Es können Zuschüsse für außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen, Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Internationale Jugendbegegnungen beantragt werden. Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten, die nicht in die zuvor genannten Kategorien fallen, können nach fachlicher Prüfung mit bis zu 1/3 der Gesamtkosten bezuschusst werden.

Die Voraussetzungen für eine Förderung sowie die aktuellen Fördersätze sind der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Stand 01.01.2024) zu entnehmen:

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