Es können Zuschüsse für außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen, Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Internationale Jugendbegegnungen beantragt werden. Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten, die nicht in die zuvor genannten Kategorien fallen, können nach fachlicher Prüfung mit bis zu 1/3 der Gesamtkosten bezuschusst werden.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sowie die aktuellen Fördersätze sind der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Stand 01.01.2024) zu entnehmen:
- Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit
- Antragsformular Internationale Jugendbegegnungen
- Verfahren Internationale Jugendbegegnungen
- Antragsformular Jugendbildungsmaßnahme
- Verfahren Jugendbildungsmaßnahme
- Verfahren Aus- und Fortbildungen
- Teilnehmerliste (blanco)
- Kurzbericht über Beteiligung der Teilnehmenden
- Antragsformular Projekte/Maßnahmen/Aktivitäten
- Infoblatt zu Verwendungsnachweis zu Projekte/Maßnahmen/Aktivitäten