Warum muss eine Ferienwohnung genehmigt werden?
Eine Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig, wenn ein Gebäude von einer Dauerwohnnutzung in eine gewerbliche Nutzung (wie der Vermietung als Ferienwohnung) umgewandelt wird.
Durch die Genehmigungspflicht wird sichergestellt, dass alle baurechtlichen Vorgaben, wie Brandschutz oder Gebietsverträglichkeit, von der neuen Nutzungsart (Ferienwohnen) eingehalten werden.
Ungenehmigte Ferienwohnungen dürfen nicht betrieben werden. Gleichwohl kann eine Nutzungsänderung bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen auch nachträglich genehmigt werden. Bei fortlaufendem, ungenehmigtem Betrieb der Ferienwohnung, ist mit einer Nutzungsuntersagung zu rechnen.