Was ist die Rolle der Gemeinde/ der Stadt?
Die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit richtet sich dabei nach der gemeindlichen oder städtischen Bauleitplanung. Die Gemeinden stellen in eigener Verantwortung Bauleitpläne auf, auf deren Grundlage der Kreis Schleswig-Flensburg über die Genehmigung von Ferienwohnungen entscheidet.
In Gebieten ohne Bauleitplanung richtet sich die Genehmigungsfähigkeit nach dem Gebietscharakter. Es steht der Gemeinde frei, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Zudem wird die Gemeinde im Bauantragsverfahren zu ihrem Einvernehmen im einzelnen Bauvorhaben angehört.