Ist meine Ferienwohnung betroffen?
Wenn Dauerwohnraum zu Ferienwohnraum umgewandelt wird oder wurde, ist dies eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Ferienwohnung in vorliegender Form schon genehmigt ist, sollten Sie in Ihren Unterlagen, namentlich der Baugenehmigung, nachsehen. Falls Sie keine Baugenehmigung finden können, kann unter Umständen bei Ihrer zuständigen Gemeinde/Amt/Stadt sowie beim Fachdienst Bau und Denkmalschutz des Kreises Schleswig-Flensburg Einsicht in Ihre Bauakte genommen werden.
Sofern für Ihre Ferienwohnung eine Baugenehmigung explizit für die Nutzung als „Ferienwohnen“ vorliegt, und diese noch immer genau so besteht, müssen Sie aus baurechtlicher Sicht nichts weiter veranlassen.
Sollte keine Genehmigung erteilt worden sein, informieren Sie sich bitte über die nachfolgenden Punkte, wie Sie weiter verfahren müssen.