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Ist meine Ferienwohnung genehmigt, wenn ich sie als Gewerbe angemeldet habe und Steuern entrichte?

Das Zahlen von Steuern oder die Anmeldung als Gewerbe stehen nicht im Zusammenhang mit der bauaufsichtlichen Genehmigung.

Insofern ist eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung auf jeden Fall notwendig.

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