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Was ist zu tun, wenn ich eine Ferienwohnung ohne Genehmigung betreibe?

Wenn man eine Ferienwohnung ohne bauaufsichtlich genehmigte Nutzungsänderung betreibt, kann das ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.

Die Bauaufsichtsbehörde ist allerdings an einer gemeinsamen Lösung der vorherrschenden Situation interessiert. Folgende Schritte sollten Sie daher unternehmen:

  1. Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde aufnehmen: Sie sollten sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg wenden und sich über die rechtlichen Anforderungen informieren. Man sollte dabei auch klären, ob eine nachträgliche Genehmigung für die bereits betriebene Ferienwohnung möglich ist.

  2. Nutzungsänderung beantragen: Falls eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann, sollte man schnellstmöglich einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser aufsuchen und einen Antrag auf Nutzungsänderung zur Ferienwohnung stellen.
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