Bauvoranfrage:
In einer Bauvoranfrage können zunächst einzelne Fragen des Bauplanungsrechtes oder Bauordnungsrechtes geklärt werden. Dies betrifft in Ihrem Fall vor allem die Zulässigkeit der Nutzungsänderung in Abhängigkeit der Lage und Größe der Ferienwohnung. Sie können allerdings auch weitere Fragestellungen angeben, die im Rahmen des Antrages geprüft und geklärt werden.
Die Bauvoranfrage kann von jedem Eigentümer eines Grundstücks eingereicht werden und ist formlos. Sie müssen, mit Ausnahme einiger im Prüfumfang notwendigen Vorlagen, also keine besonderen Vordrucke verwenden.
Im Falle der Nutzungsänderung zur Ferienwohnung sind in einer Bauvoranfrage regelmäßig folgende Vorlagen oder Angaben notwendig:
- Anschreiben inklusive der Kontaktdaten mit kurzer Erläuterung zu der vorhandenen und der geplanten Situation, zuzüglich Angabe der entsprechenden Flächengrößen
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Lageplan im Maßstab 1:500
Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, fordert die untere Bauaufsicht diese im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages nach.