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Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist jene Verfahrensform, durch die Sie eine finale baurechtliche Genehmigung zur Nutzung als Ferienwohnung erlangen können und müssen.
Anders als bei einer Bauvoranfrage müssen Sie hierfür einen qualifizierten bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser nach § 65 LBO mit der Planung Ihres Vorhabens betrauen, welcher dann die notwendigen Unterlagen zusammenstellt und bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreicht.