Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was muss ich tun, wenn ich aus einer genehmigten Ferienwohnung wieder Dauerwohnraum schaffen möchte?

Ebenso wie für den Fall der Umnutzung zu einer Ferienwohnung, muss für den Fall der Nutzungsänderung zu Dauerwohnraum ein neuer Bauantrag gestellt werden.

Es ist dabei belanglos, ob die Fläche vor der Genehmigung als Ferienwohnung schon einmal als Wohnraum genutzt wurde.

nach oben zurück