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Kreistag beschließt Senkung des Kreisumlagesatzes

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26. März 2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. Damit wurde die Anpassung des Umlagesatzes für die Kreisumlage bestätigt. Alle weiteren Festsetzungen der ursprünglichen Haushaltssatzung 2025 bleiben unverändert.

Durch den Beschluss wird der Kreisumlagesatz von 36,32 % auf 35,00 % gesenkt. Diese Maßnahme trägt zur finanziellen Entlastung der kreisangehörigen Ämter sowie der amtsfreien Städte und Gemeinden bei.

Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens wurde den kreisangehörigen Ämtern sowie den amtsfreien Städten und Gemeinden des Kreises Schleswig-Flensburg am 5. Dezember 2024 die Möglichkeit gegeben, zur geplanten Absenkung des Kreisumlagesatzes Stellung zu nehmen. Das Anhörungsverfahren, über das der Haupt- und Finanzausschuss zuvor informiert worden war, endete am 15. Januar 2025. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Absenkung des Umlagesatzes am 30.01.2025 als Empfehlung an den Kreistag beschlossen.

In gemeindlichen Rückmeldungen wurde auf die Herausforderungen verwiesen, denen die Gemeinden aufgrund der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung sowie der Selbstverwaltungsaufgaben gegenüberstehen. Dennoch wurde die Absenkung des Umlagesatzes begrüßt, da sie den kommunalen Handlungsspielraum verbessert.

Durch die Absenkung des Kreisumlagesatzes sinken die kalkulierten Einnahmen aus der Kreisumlage von 126,99 Millionen Euro auf 122,37 Millionen Euro. Diese 4,62 Millionen Euro sind bereits in der ursprünglichen Haushaltssatzung 2025 berücksichtigt.

Mit dem Beschluss setzt der Kreistag ein starkes Signal für die Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden und Ämter. Die Entlastung der kommunalen Haushalte ermöglicht es den Gemeinden, ihre finanziellen Spielräume effektiver zu nutzen und notwendige Maßnahmen weiter voranzutreiben.

26.03.2025 
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