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Es gibt ein Gesetz für Schleswig-Holstein. Das Gesetz heißt: Kreis-Ordnung. In dem Gesetz steht: Der Kreis muss die Bürger und Bürgerinnen über wichtige Themen informieren. Die Bürger und Bürgerinnen sollen sich für die Selbst-Verwaltung interessieren.
Hier gibt es Infos über aktuelle Themen von den politischen Gruppen im Kreis.