Jugend-Hilfe-Ausschuss
Zusammensetzung
Der Jugend-Hilfe-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe hat 14 Mitglieder.
Der Jugend-Hilfe-Ausschuss ist ein besonderer Ausschuss.
Der Jugend-Hilfe-Ausschuss ist anders als die anderen Ausschüsse.
6 Personen kommen aus dem Kreistag.
Oder der Kreistag wählt die 6 Personen.
Die Personen sollen sich mit Jugend-Hilfe auskennen.
2 Personen werden von den anerkannten Jugend-Verbänden gewählt.
Die Jugend-Verbände machen einen gemeinsamen Vorschlag.
Ein Jugendverband im Kreis Schleswig-Flensburg ist zum Beispiel:
- der Kreis-Jugend-Ring Schleswig-Flensburg e.V.
2 Personen werden von den freien Wohl-Fahrts-Verbänden gewählt.
Freie Wohlfahrts-Verbände sind Organisationen.
Sie helfen Menschen in Not.
Zum Beispiel:
- die Caritas
- das Deutsche Rote Kreuz
Die freien Wohlfahrts-Verbände machen einen gemeinsamen Vorschlag.
Im Jugend-Hilfe-Ausschuss gibt es noch mehr Mitglieder.
Diese Mitglieder können beraten.
Das heißt:
Sie können etwas sagen.
Aber sie dürfen nicht mitbestimmen.
Eine Person kümmert sich um die Interessen von Menschen aus anderen Ländern.
Diese Person wählt der Kreistag.
Ein Mitglied wird von der Kreis-Eltern-Vertretung für Kinder-Tages-Einrichtungen vorgeschlagen.
Ein Mitglied von der Jugend-Arbeit vom dänischen Haupt-Kreis.
Der dänische Haupt-Kreis heißt auch: SdU/hovedskreds.
Das Mitglied muss viel Erfahrung haben.
Der Kreistag wählt das Mitglied.
Mitglied im Jugend-Hilfe-Ausschuss ist auch die Fach-Bereichs-Leitung Jugend und Familie.
Aufgaben
Der Jugend-Hilfe-Ausschuss kümmert sich um die Jugend-Hilfe.
Das heißt:
Er kümmert sich um Probleme von jungen Menschen und ihren Familien.
Er macht Vorschläge für die Jugend-Hilfe.
Er plant auch die Jugend-Hilfe.
Und er hilft der freien Jugend-Hilfe.
Der Jugend-Hilfe-Ausschuss kann Regeln für die Förderung von der freien Jugend-Hilfe machen.
Die Regeln heißen: Zuschuss-Richtlinien.
Der Kreistag muss die Regeln erlauben.
Dann kann der Jugend-Hilfe-Ausschuss über die Anträge entscheiden.