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Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Für Kinder:

  • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
  • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

Für Erwachsene:

  • ab 18 Jahren einmal im Jahr
  • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
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