Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde)
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises)
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde)
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises)