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Auszug aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, sofern eine entsprechende Eintragung besteht
bei GbR-Gesellschaften: Auszug aus dem GbR-Vertrag
Nachweis der Vertretungsberechtigung, wenn eine andere als die antragstellende Person die fachliche Eignung hat
Nachweis der Zuverlässigkeit:
Führungszeugnis für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate)
Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate)
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (nicht älter als drei Monate)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (nicht älter als drei Monate)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation (BG Verkehr) (nicht älter als drei Monate)
Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)) und
falls erforderlich Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (Anlage 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Nachweis der fachlichen Eignung:
Bescheinigung über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung oder
Nachweis einer mindestens 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen (die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen)
Unterlagen für Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind (Verkehrsleiter):
Nachweis der Zuverlässigkeit:
Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als drei Monate)
Nachweis der fachlichen Eignung:
Bescheinigung über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung oder
Nachweis einer mindestens 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen (die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen)
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (nicht älter als drei Monate)