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  • § 25 Abs. 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
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  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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