Kreis Schleswig-Flensburg
- § 25 Abs. 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
- Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein,
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).