Ausbau der internetbasierten Fahrzeugzulassung
Zum 1. Oktober 2019 ist die 3. Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung („iKfz“) in Kraft getreten. Das Projekt iKfz wurde 2015 bundesweit zunächst mit der Online-Abmeldung begonnen und der Wiederzulassung auf den gleichen Halter erweitert. Mit der 3. Stufe sollen alle wesentlichen Dienstleistungen der Zulassungsstellen online angeboten werden können.
Der Zugriff auf den Onlinedienst erfolgt über die Internetseiten der Zulassungsstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein.
Auf Grund erforderlichen IT-Arbeiten stehen die Leistungen in Schleswig-Holstein gegenwärtig noch nicht zur Verfügung. Es wird erwartet, dass bis Mitte Dezember 2019 alle technischen Voraussetzungen geschaffen werden konnten, um die Dienstleistungen online anbieten zu können. Alle Leistungen gelten nur für natürliche Personen. Eine Ausweitung der Dienste auch auf gewerbliche Fahrzeughalter wird durch das Bundesverkehrsministerium geplant und als Stufe 4 avisiert. Ein Zeitplan steht dafür allerdings noch nicht fest.
Zur Nutzung der Dienste wird ein neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ benötigt.