Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Pressemitteilung zur gemeinsamen Prüfinstitution der Kreise und kreisfreien Städte

Die Kreise und kreisfreien Städte haben bei der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Krei-se (KOSOZ AöR) eine gemeinsame Prüfinstitution zur Durchführungen von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe errichtet. Ziel sind die Sicherung einer guten Betreuungsqualität von Menschen mit Behinderung und die Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel.
Im Jahre 2016 wurden 709 Mio. Euro für Leistungen der Eingliederungshilfe aufgewendet. 33.309 Menschen erhielten Leistungen von den kommunalen Trägern. Mittelverwendung und Leistungserbringung wurden bislang nur in wenigen Fällen geprüft. Der Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Prüfinstitution umfasst derzeit 1.450 Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe. Erfasst werden insbesondere auch Leistungsformen, die nicht der Heimaufsicht unterliegen. Neben den stationären Wohnheimen werden zukünftig z. B. auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, ambulante Dienste, Beschäftigungsstätten, Schulbegleitungen und Kindertagesstätten geprüft.
Jochen von Allwörden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein, dazu: „Angesichts des Finanzvolumens, der bisherigen Prüfhistorie und der Bedeutung von Qualität für eine fachliche und wirtschaftliche Leistungserbringung haben es die Kommunen und das Land Schleswig-Holstein für erforderlich und notwendig gehalten, regelhaft und systematisch Prüfungen als einen wichtigen Qualitätsstandard einzuführen.“ Man sei daher froh, dass den Kreisen und kreisfreien Städten nun die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt worden sind.
Die fünfköpfige, multiprofessionelle Prüfgruppe unter Leitung von Daniela Erdmann nahm bereits im Juni ihre Tätigkeit auf und wird zum 01. November 2017 vollständig besetzt sein. Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages und zugleich Vorstand der KOSOZ AöR, erläutert das geplante Prüfprogramm: „Kooperative Qualitätssicherung ist der uns leitende Prüfansatz. In einem kooperativen Prozess soll mit den Leistungserbringern geprüft werden, ob die Leistungen vereinbarungsgemäß erbracht werden. Übergeordnete Ziele sind u. a. die Sicherstellung der Bedarfsdeckung für Menschen mit Behinderungen in der vereinbarten Qualität sowie die Prüfung der vereinbarungsgemäßen Verwendung öffentlicher Finanzmittel durch eine wirtschaftliche Betriebsführung.“
Ingo Degner, Vorstand der KOSOZ, begrüßt die Arbeitsaufnahme der Prüfinstitution ebenfalls: „Uns war es wichtig, die Prüfungen in einer gemeinsamen Institution zu organisieren. Damit wird gewährleistet, dass nach gemeinsamen und einheitlichen Standards geprüft wird. Auch kann die Qualität der Prüfungsdurchführung durch die Bündelung von fachlichen Ressourcen besser sichergestellt werden.“ Schleswig-Holstein habe mit der gemeinsamen Prüfinstitution einen bundesweit einmaligen Weg beschritten. Wie auch beim Prüfrecht für den Landesrechnungshof handele es sich um einen „wichtigen Baustein zur Qualitätssicherung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung im Bereich der Eingliederungshilfe“.
„Bei den seit Juni durchgeführten Prüfungen konnten bereits gute Erfahrungen gesammelt werden. Prüfgruppe und Leistungserbringer arbeiten kooperativ und konstruktiv zusammen. Noch ist alles neu und ungeübt, von Routine keine Spur, das gilt jedoch für alle Beteiligten. Wichtiger Aspekt bei der Umsetzung der Prüfungen ist die unmittelbare Partizipation und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen selbst. Wir planen daher auch Informationsveranstaltungen, bspw. in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und anderen Institutionen.“, so die Leiterin der Prüfgruppe Daniela Erdmann abschließend.

nach oben zurück