Reform der Kita Finanzierung in Schleswig-Holstein im Interesse der Qualität zügig umsetzen
Die heute veröffentlichten Zahlen der Bertelsmann-Stiftung im „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ zur Kita-Qualität1 zeigen eine positive Entwicklung, auch in Schleswig-Holstein.
„Die Verbesserung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen im Land – hier gemessen anhand des Personalschlüssels – ist den enormen Anstrengungen der Kommunen im Land zu verdanken. Mittlerweile schultern die Kommunen mehr als die Hälfte der Gesamtkosten.“, so Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages. Eine Reform des Finanzierungssystems und eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Kommunen seien dringend überfällig, um den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen zu sichern und den berechtigten Qualitätsanforderungen der Eltern gerecht werden zu können.
Zum Hintergrund: Der Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme bewertet die Qualität von Kindertageseinrichtungen im bundesweiten Vergleich anhand des Personalschlüssels. Kamen zum 1. März 2012 noch 4,8 ganztags betreute Kinder auf eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft in Krippengruppen, waren es im März 2016 rein rechnerisch 4,3 Kinder. In Kindergartengruppen verbesserte sich der Personalschlüssel von 9,8 auf 9,2 Kinder pro Fachkraft. In Schleswig-Holstein waren es im U3-Bereich 3,8 Kinder, im Ü3-Bereich 8,7 Kinder. Laut Ländermonitoring sind in Schleswig-Holstein 1.900 zusätzliche Stellen erforderlich, um die Personalschlüsselempfehlungen umzusetzen. Damit verbunden sind Kosten von 628 Mio. Euro pro Jahr.
„Diese Zahlen belegen: Das Land muss seiner Verantwortung gerecht werden. Es kommen vielfältige Herausforderungen zusammen. Eine bereits erreichte finanzielle Überforderung der Kommunen, steigende Betreuungsquoten im U3-Bereich, Ausbau der Ganztagsbetreuung bis hinein in die Grundschulen, Sicherung der Qualität, Bedarf der Eltern nach Flexibilität, Forderungen nach besserer Vergütung des Personals, Gewinnung qualifizierter Betreuungskräfte in ausreichender Zahl, ein reformbedürftiges Finanzierungssystem und Forderungen der Politik nach finanzieller Entlas-tung der Eltern. Alles zusammen ist nicht leistbar. Daher sind klare Prioritäten wichtig.“ so Dr. Schulz weiter. Im Vor-dergrund müssten die Reduzierung des kommunalen Finanzierungsanteils und die Finanzierung der Qualität stehen. „Der kommunale Anteil an den Kosten der Kinderbetreuung muss im Rahmen des verabredeten Reformprozesses auf ein Drittel zurückgeführt werden. Dies führt mittelbar auch zu einer Entlastung der Eltern.“
Zur Forderung der Bertelsmann-Stiftung nach einheitlichen Qualitätsstandards, ergänzt Dr. Schulz: „Die Bildungschancen von Kindern dürfen nicht von ihrem Wohnort abhängen, auch wenn die Spannbreite in Schleswig-Holstein nicht so groß ist wie in einigen anderen Ländern. Die Kreise in Schleswig-Holstein stehen der Verabredung von Standards oder der Beschreibung einer Referenz-Kita, z. B. für die Ausbildung des Personals und den Personalschlüssel, für die Freistellung für Leitungstätigkeiten oder hinsichtlich der Ausstattung, offen gegenüber. Gemeinsam mit dem Land, den Einrichtungsträgern und den Eltern sind diese im Rahmen des Reformprozesses zu definieren. Bundes-rechtliche Vorgaben müssen auf ein Minimum beschränkt bleiben. Die daraus resultierenden Kosten müssen vollstän-dig ausgeglichen werden.“
Angesichts der Komplexität des Finanzierungssystems und des Reformprozesses muss zeitnah geklärt werden, wie die dringend erforderliche Erhöhung des Betriebskostenzuschusses parallel zum Reformprozess ausgestaltet werden kann. „Eine schnelle Entlastung der Kommunen ist notwendig und sicher geeignet, den gesamten Prozess und die Veränderungsbereitschaft bei allen Akteuren positiv zu befördern.“ so Dr. Schulz abschließend.
verantwortlich: Dr. Sönke E. Schulz (SHLKT)