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Grundqualifizierungskurs für Tagesmütter und Tagesväter

Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/ Tagesväter) betreuen eine kleine Gruppe von Kindern gegen Bezahlung meist im eigenen Haushalt. Durch die kleine Gruppe von maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern hat die Kindertagespflege einen sehr familienähnlichen Charakter. Zudem können die Betreuungszeiten oftmals deutlich flexibler gestaltet werden als in einer Krippe. Besonders bei Kindern bis zum dritten Lebensjahr erfreut sich die Tagespflege zunehmender Beliebtheit.
Wesentliche Voraussetzung für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege ist der Besuch eines Grundqualifizierungskurses zur Kindertagespflegeperson. Der nächste Kurs beginnt am 15.09.2017 in der Ev. Familienbildungsstätte Schleswig. In 160 Theorie- und 40 Praxisstunden wird das rechtliche und pädagogische Rüstzeug vermittelt, um als Kindertagespflegeperson aktiv werden zu können. Die Theoriestunden finden freitags von 17:00 – 21:00 Uhr und/ oder samstags von 9:00 – 16:00 Uhr in Schleswig statt. Nach erfolgreichem Kursbesuch erhalten die Absolventen das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“.
Für Interessierte veranstaltet der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Schleswig-Flensburg einen Infoabend über die Arbeit in der Kindertagespflege. Der Infoabend findet am Freitag, den 01.09.2017 um 15:00 Uhr in Schleswig statt. Veranstaltungsort ist die Außenstelle des Kreises Schleswig-Flensburg in der Moltkestraße 25, 24837 Schleswig. Für die Anmeldung zum Infoabend sowie für nähere Auskünfte zur Kindertagespflege steht Herr Jan Riskowski vom Fachbereich Jugend und Familie unter der 04621/ 48122-926 zur Verfügung.

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Erneut haben es sechs glückliche Kursteilnehmer geschafft. Vor wenigen Wochen bestanden Annika Wischnewski, Anne-Katrin Agokoü, Jacqueline Engel-Krüger, Julia Pfister, Ann-Kathrin Cramer sowie Andree Jochim (v.l.n.r) die Prüfung am Ende ihrer Qualifizierung. Die Mitglieder der Prüfkommission Finja Jaenke (Fachbereich Jugend und Familie – h.l.), Andrea Carlson (Dozentin - 3.v.r-hinten) sowie Wiebke Köster (Familienbildungsstätte Schleswig - r.) sprachen ihre Glückwünsche aus. Die erfolgreichen Absolventen können nun die so genannte Pflegeerlaubnis beim Fachbereich Jugend und Familie beantragen, welche sie offiziell zur Kinderbetreuung in Form der Kindertagespflege berechtigt.

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