Aufhebung des Aufstallungsgebotes für Geflügel
Das Aufstallungsgebot für Geflügel wird für den Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg zum 1.Mai 2017 vollständig aufgehoben
Dieses gilt nach Angaben von Dr. Volker Jaritz ,Leiter des Veterinäramtes des Kreises Schleswig-Flensburg ,auch für die bisher bestehenden Risikogebiete entlang der Küstenstreifen und des Ufersaumes von Gewässern. Grundlage ist eine aktuelle Risikobewertung und ein entsprechender Erlass des Landwirtschaftsministeriums in Kiel.
Bestehen bleibt jedoch das Verbot von Geflügelausstellungen, -märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art sowie die Maßgabe, bei nicht aufgestalltem Geflügel den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln wirksam zu unterbinden.
Im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg hat es seit mehr als 3 Monaten keinen
positiven Befund von aviärer Influenza bei Wildvögeln mehr gegeben, jedoch wurden im südlichen Landesteil im April noch 2 Nachweise bei Wildvögeln festgestellt.