Neues Rettungsdienstgesetz stärkt die Kreise als verantwortliche Träger des Rettungsdienstes
„Die Änderungen am Entwurf des Rettungsdienstgesetzes im parlamentarischen Verfahren führen zu einer Stärkung der kommunalen Rettungsdienstträger. Dies wird der Notfallversorgung im Land und damit allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, so Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages, zur heutigen Beschlussfassung des Landtags.
Hintergrund ist, dass aus Sicht des Landkreistages, als Interessenvertretung der Kreise als Rettungsdienstträger, das Ziel der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Schleswig-Holstein zukunftsorientiert zu gestalten und nachhaltig zu sichern, durch zahlreiche im Regierungsentwurf enthaltene Vorbehalte zugunsten der Kostenträger, also der Krankenkassen, gefährdet war. Ursprünglich sollten Entscheidungen der Rettungsdienstträger über Neu- und Erweiterungsinvestitionen nur im Einvernehmen mit den Kostenträgern getroffen werden können, sofern sie sich auf die Gesamtkosten des Rettungsdienstes auswirken. Diese Einschränkung der kommunalen Handlungsfreiheit konnte entschärft werden. Die Kreise (und kreisfreien Städte) tragen weiterhin die (Allein-)Verantwortung für einen wirtschaftlichen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Rettungsdienst, der von den Kostenträgern zu finanzieren ist.
Dr. Sönke E. Schulz ergänzt: „Es wäre nicht länger hinzunehmen gewesen, dass Verhandlungen mit den Krankenkassen beispielsweise um Detailfragen der Ausstattung zu erheblichen Verzögerungen bei notwendigen Investitionen in die erforderliche Rettungsdienstinfrastruktur führen.“ Aufgabenverantwortung lässt sich nur wahrnehmen, wenn die demokratisch-legitimierten kommunalen Gremien abschließende Entscheidungsverantwortung haben. Verantwortung ist nicht teilbar.
Der Landkreistag erwartet, dass das neue Rettungsdienstgesetz eine größere Rechtssicherheit bringt und aktuelle Diskussionen, z. B. zur Finanzierung des Berufsbildes des Notfallsanitäters, zu neuen Rettungswachen im ländlichen Raum oder zu speziellen Rettungsmitteln für Neugeborene, im Interesse einer guten Versorgung schnell zum Abschluss gebracht werden können. Die kommunalen Rettungsdienstträger stehen für konstruktive Gespräche mit den Kostenträgern bereit. Klar sei aber auch, dass die Ausrichtung an wirtschaftlicher und sparsamer Aufgabenwahrnehmung vor dem Hintergrund des Kostendrucks bei den Kassen nicht zu einem „Sparen um jeden Preis“ führen und damit zu Lasten der Versorgungssicherheit gehen darf. Dafür wird sich der Landkreistag gemeinsam mit den Rettungsdienstträgern auch in der Umsetzung des neuen Rettungsdienstgesetzes einsetzen.
Dr. Sönke E. Schulz
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