Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages
„Das Land kann die Hinweise des Verfassungsgerichts darauf, dass die Finanzausstattung der Kommunen in Schleswig-Holstein nicht auskömmlich ist, nicht länger bestreiten. Man erwarte daher von einer neu gewählten Landesregierung ein Bekenntnis zu einer Erhöhung der Finanzausgleichsmasse. Dies könne z. B. in Form einer Kompensation des 120-Millionen-Eingriffs und der dadurch aufgelaufenen Defizite in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro erfolgen“, so Landrat Reinhard Sager, nach einer gemeinsamen Klausurtagung des Vorstandes des Schleswig-Holsteinischen Landkreistags, der Landrätin und Landräte sowie Kreispräsidenten der Kreise.
Ingo Degner, stellvertretender Vorsitzender des Landkreistags, ergänzt: „Angesichts der weiter steigenden Aufgaben- und Ausgabenlast erwarte man nicht nur eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung, sondern eine zügige Umsetzung des Reformvorhabens. Ehren- und Hauptamt der Kreise in Schleswig-Holstein werden gemeinsam ein neues, den kommunalen Bedarfen angepasstes Finanzausgleichsgesetz noch vor 2020 einfordern“.
Vorstand, Kreispräsidenten, Landrätin und Landräte sehen sich durch die Urteile vom 27. Januar 2017 zudem in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Berücksichtigung der rauminduzierten Kosten in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein zwingend ist. Das Verfassungsgericht hat dazu ausgeführt, dass „Mehrkosten der Aufgabenerledigung auf ausgedehnter Fläche oder aber etwaige Kosten aufgrund sonstiger naturräumlicher Besonderheiten wie etwa in Schleswig-Holstein mehrfach gegebener Insellagen“ zu berücksichtigen seien. Der Gesetzgeber habe sich mit diesem Aspekt nicht nur nicht befasst, sondern – anders als die Landesregierung meint – darüber hinaus die „Kosten der Verdichtung“ in Form der Schlüsselmassen für die zentralen Orte und damit zu Lasten der „Kosten der Fläche“ gesondert hervorgehoben.
Dr. Sönke E. Schulz
Schleswig-Holsteinischer Landkreistag
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