Geflügel muss nicht mehr in den Stall - Allgemeinverfügung zur Stallpflicht teilweise aufgehoben
Seit dem 26. November 2014 bestand im Kreis Schleswig-Flensburg in bestimmten Risikogebieten die Pflicht, Vögel im Stall zu halten. Da seitdem kein Fall von Geflügelpest in Schleswig-Holstein aufgetreten ist, kann auf Grund einer aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts für bestimmte Gebiete das Aufstallungsgebot aufgehoben werden. Das Veterinäramt des Kreises hebt daher die Aufstallungspflicht an der Ostseeküste, am Schleiufer sowie an Binnengewässern auf. Einzig im Vogelschutzgebiet Eider-Treene-Sorge mit besonderer ornithologischer Bedeutung gilt die Aufstallungspflicht weiterhin fort.
„Alle Geflügelhalter im Kreisgebiet müssen allerdings weiterhin Sicherheitsmaßnahmen beachten. Besonders wichtig ist es, dass die notwendigen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen streng eingehalten werden. Damit Wildvögel keinen Kontakt zu Futter- und Wasserstellen haben, gilt für Freilandhaltungen, dass die Tiere nur im Stall gefüttert werden sollten. Die Tränke muss ebenfalls vor Wildvögeln geschützt sein. Bewahren Sie Einstreu und Futter an einem für Wildvögel unzugänglichen Ort auf“, rät Kreisveterinär Dr. Volker Jaritz.
Das Kieler Landwirtschaftsministerium setzt das Wildvogelmonitoring weiterhin fort und bewertet laufend die Lage. Das Ziel des Ministeriums ist es, sobald wie möglich ganz auf die Aufstallungspflicht zu verzichten.