Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 3. Fortschreibung 2014-2015
Die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Aufgaben nach dem SGB VIII sowie gemäß § 7 des Kindertagesstättengesetzes einen Bedarfsplan zu erstellen. Die Städte und Gemeinden tragen in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen geschaffen und betrieben werden (§ 8 KiTaG). Diese Verantwortung beinhaltet die gesetzliche Verpflichtung der Städte und Gemeinden, die im Bedarfsplan vorgegebenen Plätze vorzuhalten.
In Fortführung der bisherigen Praxis wurden die Daten wieder bei den Einrichtungsträgern erhoben und die Auswertung der Versorgungsquoten und der Bedarfslage erfolgte auf der Grundlage der von den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden gemeldeten Bevölkerungsjahrgangszahlen.
Die wichtigsten Eckdaten kurz im Überblick:
- Die rein rechnerische Nachfrage nach Plätzen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr übersteigt mit einer Versorgungsquote von 104 % (Vorjahr 101 %) die angenommene Nachfrage von 100%. Der Rechtsanspruch von Kindern ab 3 Jahren auf einen Kindergartenplatz ist damit kreisweit weiterhin gesichert. Insgesamt standen 5.816 genehmigte Kindergartenplätze 5.604 Belegungen gegenüber. Die durchschnittliche Auslastung ging damit von 98 % im Vorjahr auf 96,35 % im Jahr 2013 zurück. Regionale Engpässe versuchen die Kommunen vor Ort durch Schaffung von neuen Gruppen oder Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden mit freien Plätzen zu begegnen.
- Die Zahl der Kinder des Geburtsjahrganges 2013 im Kreis Schleswig-Flensburg ist gegenüber dem Vorjahr 2012 nur geringfügig von 1.576 auf nun 1.524 Kinder zurückgegangen.
- Die Anzahl der Betreuungsangebote für unter Dreijährige hat sich wiederum erhöht.
Die von der Bundesregierung angestrebte Betreuungsquote von ca. 35 % wird voraussichtlich in den meisten Kommunen des Kreises erreicht und zum Teil sogar deutlich überschritten. Kreisweit liegt sie bei aktuell 38,8 %. Im Rahmen der Elternbefragung wurde für 2013 eine Wunschquote von 37 % ermittelt. Eine weitere modellhafte Elternbefragung im Raum Mittelangeln hat ergeben, dass innerhalb eines Jahres dort der Wunsch für eine Betreuung von unter Dreijährigen von 50 auf 60 % gestiegen ist. Das gewünschte Eintrittsalter in eine Krippe liegt bereits überwiegend in dem Alter nach dem 1. Lebensjahr. Für den Kreis Schleswig-Flensburg ergab sich bisher ein Verfügungsrahmen beim U3-Ausbau aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von knapp 12 Millionen Euro.
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