Neue Richtlinie für Kindertagespflegepersonen trat am 1. Oktober 2014 in Kraft
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Auf Einladung des Fachdienstes Jugend und Familie des Kreises Schleswig- Flensburg waren fast alle im Kreis tätigen Kindertagespflegepersonen zu einem Informationsabend über ein neues Regelwerk in der Kindertagespflege gekommen. Richtlinie und Satzung hatte der Kreistag in seiner letzten Sitzung im Juni beschlossen. Diese traten am 1.10.2014 in Kraft.Reiner Hakanson als Leiter des zuständigen Sachgebietes begrüßte die Anwesenden und bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen. Er erläuterte den Hintergrund der Neufassung und beschrieb das erwartete Haushaltsvolumen, das mit den Neuerungen verbunden ist. Im kommenden Jahr würden ca. 500.000 € an Ausgaben für diese den Kindertagesstätten im
U 3 Bereich gleichgestellte Art der Kinderbetreuung für den Kreis aufgewandt werden müssen, von denen man allerdings die Kostenbeteiligung der Eltern wieder abziehen müsse. „Allein dieses Haushaltsvolumen zeigt den neuen Stellenwert, den die Kindertagespflege in Zukunft einnehmen wird.“ so Hakanson. Insgesamt beschrieb er die Neuerungen als Meilenstein, wenn auch noch mit Einschränkungen.
Im Anschluss wurden von den Mitarbeitern des Sachgebietes die wichtigsten Änderungen vorgetragen und erläutert. So sollen in Zukunft regelhaft alle Geldleistungen über den Fachdienst Jugend und Familie abgewickelt werden. Die Höhe der laufenden Geldleistung wird abhängig sein vom Qualifizierungsstand der Tagespflegeperson, der Betreuungszeit und den genutzten Räumlichkeiten. Sie liegt bei maximal 4,00 € die Stunde. Auch bei Fehlzeiten der Kinder und Urlaubs- und Krankheitstagen der Tagespflegepersonen sollen die Zahlungen in Zukunft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fortgeführt werden, um den Tagesmüttern, denn es sind in der Regel Frauen, die in der Kindertagespflege arbeiten, einen gewissen finanziellen Spielraum zu ermöglichen. Nach wie vor werden Aufwendungen zur Unfallversicherung und nachgewiesene Aufwendungen zu den Sozialversicherungen bis zu einem festgelegten Prozentsatz erstattet.
Im Anschluss an die Erläuterungen der Fachleute nutzten die Tagesmütter und der einzige anwesende Tagesvater die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Das größte Problem sahen die meisten in der möglichen Erhöhung der Kostenbeiträge für die Eltern. Sowohl aus den Reihen der Verwaltung als auch aus den Reihen der Kindertagespflegepersonen kamen hierzu aber hilfreiche Anmerkungen. „Eltern haben natürlich nach wie vor die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen“ antwortete Hiltrud Brandt als zuständige Sachbearbeiterin und bot den Anwesenden an, die Eltern bei Fragen gerne an sie zu verweisen. In den eigenen Reihen der Tagespflegemütter und – väter wurde der Stundensatz von maximal 4,00 € überwiegend als angemessen und jetzt schon steigerungsbedürftig angesehen. Dieser Betrag sei nicht willkürlich gegriffen, sondern an der tatsächlichen Leistung orientiert und würde andernorts bereits überschritten werden.
Insgesamt waren sich alle Anwesenden darüber einig, dass es in den nächsten Monaten einen erhöhten Klärungsbedarf geben wird. Auf jeden Fall aber würden die Neuerungen den Stellenwert der Kindertagespflege im Kreisgebiet erhöhen, die Platzangebote dieses Betreuungsangebots steigern und zu einer eigenen Existenzabsicherung für Kindertagespflegepersonen führen.
Der Qualifizierungskurs begann am 27.9.2014 in den Räumen der Ev. Familienbildungsstätte in Schleswig.