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Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2. Fortschreibung 2013-2014

Die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Aufgaben nach dem SGB VIII sowie gemäß § 7 des Kindertagesstättengesetzes einen Bedarfsplan zu erstellen. Die Städte und Gemeinden tragen in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen geschaffen und betrieben werden (§ 8 KiTaG). Diese Verantwortung beinhaltet die gesetzliche Verpflichtung der Städte und Gemeinden, die im Bedarfsplan vorgegebenen Plätze vorzuhalten.

In Fortführung der bisherigen Praxis wurden die Daten wieder bei den Einrichtungsträgern erhoben und die Auswertung der Versorgungsquoten und der Bedarfslage erfolgte auf der Grundlage der von den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden gemeldeten Bevölkerungsjahrgangszahlen.

Die wichtigsten Eckdaten kurz im Überblick:

  • Die rein rechnerische Nachfrage nach Plätzen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr übersteigt mit einer Versorgungsquote von 101 % geringfügig die angenommene Nachfrage von 100%. Nach diesem Berechnungsmodell gibt es aktuell im Kreis einen durchschnittlichen Überhang von 69 Plätzen, der sich regional aber unterschiedlich verteilt. So fehlen im Amt Eggebek z.B. 46 Plätze, während es in Südangeln 40 zu viele gibt. Tatsächlich ausgelastet waren die Kindergartengruppen im Durchschnitt mit 98% um einen Prozentpunkt höher als im Vorjahr Der Rechtsanspruch von Kindern ab 3 Jahren auf einen Kindergartenplatz ist damit kreisweit weiterhin gesichert. Insgesamt standen 5.684 genehmigte Kindergartenplätze 5.574 Belegungen (2011: 5.636, 2010: 5684; 2009: 5.748) am Stichtag 31.12.2012 gegenüber.
  • Die Zahl der Kinder des Geburtsjahrganges 2012 im Kreis Schleswig-Flensburg ist gegenüber dem Vorjahr 2011 mit 1.477 Kindern auf niedrigem Niveau nahezu gleich geblieben. 
  • Die Anzahl der Betreuungsangebote für unter Dreijährige hat sich wiederum erhöht.Die von der Bundesregierung angestrebte Betreuungsquote von ca. 35 % wird voraussichtlich in den meisten Kommunen des Kreises erreicht und zum Teil sogar deutlich überschritten. Die im Rahmen der Elternbefragung ermittelte Wunschquote von 37 % wird aktuell im Kreisgebiet erreicht. Gleichzeitig gibt es aber auch einzelne Regionen, die dieses Ziel noch nicht erreichen (s. anliegende Karte mit dem aktuellen Ist-Stand). 
  • Für den Kreis Schleswig-Flensburg ergab sich bisher ein Verfügungsrahmen beim U3-Ausbau aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von gut 11 Millionen Euro.

Zum Download:

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