Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Reform des kommunalen Finanzausgleichs:
Innenminister Breitner zu Besuch im Kreishaus 

 1,2 Milliarden Euro verteilt das Land jedes Jahr auf vier kreisfreie Städte, elf Landkreise und rund 1100 Kommunen, davon rund 960 Millionen Euro über Schlüsselzuweisungen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung will ihre Finanzbeziehungen zu Kommunen und Kreisen neu ordnen. Den Kreisen droht eine Kürzung der Zuweisungen, während die kreisfreien Städte und Gemeinden auf mehr Geld hoffen dürfen.

Grundlage hierfür ist die Expertise des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V.. Auftraggeber war das Kieler Innenministerium.

Innenminister Breitner stellte sich am Mittwoch (28. August) den Fragen und der Kritik von Landrat Dr. Wolfgang Buschmann, Kreispräsident Ulrich Brüggemeier und den Vertretern der Fraktionen.

Die Vorsitzende des Hauptausschusses stellte klar, dass der Kreis Schleswig-Flensburg bereits intensive Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt hätte.

„Unsere Konsolidierungsanstrengungen werden durch die angedachte Kürzung regelrecht konterkariert“, so die Vorsitzende des Hauptausschusses Dr. Sabine Sütterlin-Waack.

„Wer hohe Ausgaben produziert wird begünstigt, der sparsame hat das Nachsehen“, gab der Fraktionsvorsitzende der SPD unter Hinweis auf die beabsichtigte Sonderstellung der kreisfreien Städte zu bedenken.

„Die von den Gutachtern geplanten Änderungen des kommunalen Finanzausgleichs gehen im Ergebnis zu Lasten des ländlichen Raumes. Damit spaltet die geplante Reform die kommunale Familie. Aufgrund unserer Maßnahmen zur Konsolidierung sehe ich keine weiteren finanziellen Spielräume, um die möglichen Kürzungen zu kompensieren“, betonte Landrat Dr. Wolfgang Buschmann.

Innenminister Breitner stellte daraufhin klar, dass es sich bei der Reform um ein atmendes System handele, bei dem Nachjustierungen möglich seien sollten. Letztendlich entscheiden aber das Kabinett und der Landtag.

nach oben zurück