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Landrat Dr. Buschmann widerspricht rechtswidrigen Beschlüssen des Kreistages und des Hauptausschusses 

Im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzungen des Kreistages und des Hauptausschusses des Kreises Schleswig-Flensburg vom 19. Juni 2013 stand unter anderem die Besetzung von Ausschüssen und externen Gremien wie verschiedener Aufsichtsräte sowie Gesellschafter- oder Mitgliederversammlungen. Da sowohl bei der vom Kreistag als auch bei der vom Hauptausschuss beschlossenen Gremienbesetzung § 15 Gleichstellungsgesetz, der eine paritätische Berücksichtigung von Männern und Frauen vorschreibt, nicht beachtet wurde, entsprach Landrat Dr. Wolfgang Buschmann nach interner Überprüfung jetzt seiner gesetzlichen Pflicht, diesen Beschlüssen zu widersprechen.

Heute richtete er seinen schriftlichen Widerspruch an den Vorsitzenden des Kreistages, Kreispräsident Ulrich Brüggemeier, und die Vorsitzende des Hauptausschusses, Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Begründet wird sein Widerspruch neben der Nichtbeachtung des § 15 Gleichstellungsgesetz zudem damit, dass einige unter Tagesordnungspunkt 13 der Kreistagssitzung herbeigeführte Entsendungen von Kreistagsabgeordneten in externe Gremien durch Beschluss und nicht - wie teilweise gesetzlich vorgesehen - durch Wahlverfahren erfolgt ist. Diese Differenzierung ist im Rahmen der Sitzungsvorbereitung durch die Kreisverwaltung versehentlich nicht berücksichtigt worden. Um dem Recht genüge zu tun, wird nun eine Sondersitzung des Kreistages am 14. August 2013 erforderlich, in der die Besetzung der externen Gremien rechtskonform wiederholt werden soll. 

Die zusätzlich von den Kreistagsfraktionen von SPD, SSW und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Überprüfung gestellten Entscheidungen des Kreistages zur Größe und Besetzung seiner Ausschüsse sind demgegenüber nach rechtlicher Prüfung des Landrats nicht zu beanstanden. 

„Beschlüssen von Selbstverwaltungsgremien zu widersprechen, ist keine angenehme Pflicht, aber sie dient der Klarheit und der Rechtssicherheit“, sagte der Landrat. „Ich hoffe sehr, dass sich auf der Grundlage neu gefasster, rechtskonformer Beschlüsse eine gute, sachorientierte Zusammenarbeit im Kreistag fortentwickeln wird. So gesehen beinhaltet die inhaltliche Neubefassung zugleich die Chance, bisherige Positionen überdenken zu können.“ 

 

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