Änderungen im Fahrerlaubnisrecht
Führerscheine gelten ab 2013 nicht mehr unbegrenzt. Sie müssen nach 15 Jahren erneuert werden. Wer seine Fahrprüfung nach dem 19. Januar ablegt oder seinen Führerschein verliert, bekommt den neuen Schein.
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bleiben bis 2033 gültig. Danach muss man sie neu beantragen. Eine Umtauschverpflichtung für graue, rosa oder bisherige EU-Führerscheine besteht zurzeit nicht.
Neue Regeln für Motorräder und Anhänger
Für Motorradfahrer gilt: Die Führerscheinklasse A1 ist nicht mehr auf eine Spitzengeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern beschränkt.
Wer ab dem 19. Januar 2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 (bisherige Kl. A/beschränkt) erwirbt, muss nach zwei Jahren eine erneute praktische Fahrprüfung ablegen, um Motorräder ohne Leistungseinschränkung fahren zu dürfen.
Und für Auto-Anhänger gilt: Ab 2013 darf man mit der Klasse B alle Auto-Anhänger-Kombinationen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B kann auf die neue Fahrerlaubnisklasse B96 (Fahrzeugkombinationen bis 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) erweitert werden, wenn über eine Fahrschule eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen wird. In der Klasse BE ist das Gewicht des Anhängers auf 3,5 Tonnen begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen gilt die C1E-Fahrerlaubnis.
Die Teams der Führerscheinstellen in Schleswig, Flensburger Str. 7, sowie in Flensburg, Gutenbergstraße 23, stehen zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr) gerne für weitere Informationen zur Verfügung.