- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher: Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher: Fahrzeugbrief).
Bei Neuzulassungen zusätzlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes,
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code) des Haftpflichtversicherers,
- SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung),
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung,
- Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung (entfällt bei einer Hauptuntersuchung, die nach dem 01.07.2012 durchgeführt wurde oder bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen).
Außerdem bei Beantragung:
-
durch Vertreter:
wenn Sie einen Dritten mit der Umschreibung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen. -
der Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage deren Personalausweise. -
für Firmen (GmbH, AG, OHG):
Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers. -
für Vereine:
Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters / der Vertretenden. -
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:
komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag vorlegen); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).