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Ausbildung und Ausbildungsduldung

Ausbildung

Während einer Ausbildung erlernt man einen Beruf. Nach einem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung bekommt man eine Eintrittskarte in die Arbeitswelt.

Man unterscheidet zwischen der dualen und schulischen Ausbildung.

Die duale Ausbildung, auch betriebliche Ausbildung genannt, besteht aus zwei Teilen:

  • In der Berufsschule lernt man die Theorie.
  • Im Betrieb/in der Firma lernt man die praktische Arbeit.

Das erlernte Wissen aus der Schule kann man direkt im Betrieb/in der Firma anwenden.

Manche Berufe erlernt man nur in einer Schule. Diese Ausbildung heißt schulische Ausbildung (z. B. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger, Altenpflegerin oder -pfleger, Physiotherapeutin oder -therapeut, Erzieherin oder Erzieher). Zu der schulischen Ausbildung gehören Praktika in verschiedenen Betrieben oder Institutionen.

Duale Ausbildung einfach erklärt: Erklärfilm der Industrie- und Handelskammer

Duale Ausbildung einfach erklärt: Erklärfilm der Industrie- und Handelskammer (auf Arabisch)

Die duale Ausbildung: Erklärfilm der Industrie- und Handelskammer (auf Farsi)

Alle wichtigen Informationen um das Thema Ausbildung finden Sie im folgenden PDF-Link:

Ausbildungsduldung (§ 60a AufenthG)

Wenn man eine Ausbildung macht, kann man eine Ausbildungsduldung bekommen. Die Duldung kann man auch bekommen, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde.

Für die Ausbildungsduldung muss die Ausbildung mindestens 2 Jahre dauern. Sie kann in der Schule stattfinden (zum Beispiel Altenpfleger) oder im Betrieb.

Es gibt viele Besonderheiten für die Erteilung einer Ausbildungsduldung. Unterstützung geben die Migrationsberatungsstellen und die Willkommenslotsen.

Ausbildungsduldung einfach erklärt: Erklärfilm vom Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Weitere Informationen finden Sie in folgender Übersicht:

Möchten Sie eine Ausbildung absolvieren, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen, die unter Berufsberatung und Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung genannt sind.

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