Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
Ein Schulabschluss, Berufsabschluss oder Hochschulstudium aus dem Ausland muss erst von einer zuständigen Stelle in Deutschland überprüft werden, bevor eine schriftliche Anerkennung erfolgt. Mit der Anerkennung haben Sie bessere Chancen in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Fachkräfte von „übermorgen“ werden händeringend gesucht.
Ob Sie eine Anerkennung benötigen, wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf arbeiten möchten, erfahren Sie auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de. Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, welche Stellen für Ihren Beruf zuständig sind oder wo Sie eine weitergehende Beratung erhalten können. Für Ihre Fragen steht Ihnen außerdem die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung (Telefonnummer: 030 1815 -1111).
Viele Berufe – die sogenannten nicht reglementierten Berufe – können Sie auch ohne eine formelle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ausüben. Für den potenziellen Arbeitgeber ist es auch in diesem Fall sinnvoll, eine Anerkennung durchzuführen, um die vorhandenen Fertigkeiten und Fähigkeiten des Bewerbers zu ermitteln.
Wichtige Schritte im Anerkennungsverfahren:
- Eine Beratungsstelle wird vor Ort aufgesucht.
- Ein Antrag auf Anerkennung wird über eine Beratungsstelle gestellt.
Folgende Unterlagen müssen vorliegen:
- beglaubigte Kopien der Abschlüsse
- eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer in Deutschland (siehe Datenbank der beeidigten Übersetzer auf dem Justizportal des Bundes und der Länder www.justiz-dolmetscher.de) oder eine Übersetzung durch einen im Ausland anerkannten Übersetzer.
Eine Beglaubigung Ihrer Dokumente erhalten Sie oft in Einwohnermeldeämtern oder bei kirchlichen Institutionen.
Erstellung der Beglaubigung sowie Anfertigung der Übersetzungen sind kostenpflichtig. Für das Anerkennungsverfahren fallen ebenfalls Kosten an. In bestimmten Fällen können die Kosten übernommen werden.
Hier finden Sie eine Infobroschüre vom IQ-Netzwerk zum Thema "Integration durch Qualifizierung" unter anderem zur Anerkennung der Abschlüsse.
- PDF-Datei: (PDF, 6.1 MB)
Für den Kreis Schleswig-Flensburg können Sie folgende Beratungsstellen kontaktieren:
IQ Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen in Flensburg »
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Frau Edibe Oguz
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V.
Flensburgerstr. 7
24837 Schleswig
Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen »
-
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg
Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen
Heinrichstraße 28–34
24937 Flensburg
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Migrationsberatung Schleswig-Holstein
Frau Silke Nissen
Anerkennung der Berufsabschlüsse
Flensburger Str. 7
Zi. U1b
24837 Schleswig
- Telefon: 04621 87-246
- Fax: 04621 87-626
- E-Mail: silke.nissen@schleswig-flensburg.de
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Diakonisches Werk im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg
Jugendmigrationsdienst
Anerkennung der Schulzeugnisse
Norderdomstraße 6
24837 Schleswig
Weitere Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen finden Sie hier: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung