Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Ab dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses öffnet den deutschen Arbeitsmarkt für alle qualifizierten Fachkräfte aus dem Ausland, d.h. Akademiker und Personen mit Berufsausbildung.
Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern hatten bislang nur mit akademischer Ausbildung unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Künftig können auch Fachkräfte mit einer ausländischen beruflichen Qualifikation in allen Berufen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Es entfällt die Beschränkung auf Engpassberufe. Damit ist der deutsche Arbeitsmarkt nicht nur für Akademiker vollständig geöffnet, sondern auch für Menschen mit anerkannter Berufsausbildung.
Um langfristig in Deutschland bleiben zu können, muss einer Fachkraft ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Weiterhin muss die berufliche Qualifikation der Fachkraft anerkannt sein. Für Fachkräfte wird keine Vorrangprüfung durchgeführt. Diese kann jedoch bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage kurzfristig wiedereingeführt werden.
Weiterhin ermöglicht das neue Gesetz die Einreise für sechs Monate zur Arbeit- und Ausbildungsplatzsuche. Voraussetzung ist, dass die Fachkraft eine anerkannte Qualifikation, die notwendigen Deutschkenntnisse (min. auf dem B1 Sprachniveau) und einen gesicherten Lebensunterhalt vorweist. Während der Suche kann eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden in dem späteren Beruf ausgeübt werden. Damit werden beispielsweise Praktika bei einem potenziellen Arbeitgeber möglich. Fachkräfte mit akademischer Ausbildung können wie bisher schon für sechs Monate zur Arbeitsuche einreisen. Sie dürfen künftig ebenfalls eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden in dem späteren Beruf ausüben. Besondere Sprachkenntnisse müssen sie nicht vorweisen.
Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, auch auf Englisch.
Im Erklärvideo von "Make it in Germany" finden Sie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Deutschland einfach erklärt.
Bei Job- und Ausbildungssuche aus dem Ausland können Sie folgende Institutionen unterstützen:
Make it in Germany: Das Informationsportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland