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Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV),
Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsrecht (Zuständigkeitsverordnung (PBefR - ZustVO),
§ 43 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).